Schulordnung

Beschlossen am 15.03.2015 (der Teilbereich Smartphone-Regelung wurde mit der Zustimmung aller Gremien zuletzt geändert am 14.11.2017)

Herzlich willkommen in der Liebigschule

Gegenwärtig besuchen etwa 1300 Schülerinnen und Schüler die Liebigschule in Gießen. Dazu kommen Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Sekretärinnen, Hausmeister, Reinigungskräfte und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Alle zusammen tragen zur erfolgreichen Arbeit unserer Schule bei. Das Zusammenleben von so vielen Menschen gelingt nicht ohne gegenseitigen Respekt und eingehaltene Absprachen und Regeln. Mit dem Eintritt in die Liebigschule akzeptieren die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern die Regeln, die in dieser Schulordnung zusammengefasst sind.

Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, sowie Tutorinnen und Tutoren besprechen die Inhalte dieser Schulordnung mit den Schülerinnen und Schüler in geeigneter Form jedesmal dann, wenn sie eine Lerngruppe neu übernehmen.

I Unterricht

I.1 Unterrichtsverständnis

Der Unterricht in einer Schule ist eine gemeinsame Aufgabe von Schülern und Lehrern. Jede und jeder einzelne ist für eine gute Unterrichtsatmosphäre verantwortlich. Dazu gehören gegenseitige Rücksichtnahme und das selbstständige und regelmäßige Erledigen von Aufgaben.

I.2 Unterrichtsorganisation

Der Unterricht beginnt in der Regel um 7:45 Uhr. Bis zum ersten Gong halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Pausenhof oder in der Cafeteria auf. Die Mittagspause liegt je nach Jahrgang und Stundenplan entweder in der 6. Stunde (12:15 Uhr bis 13:00 Uhr) oder in der 7. Stunde (13:00 Uhr bis 13:45 Uhr).

Im Rahmen der durch das Land Hessen bereit gestellten Mittel und der aktuellen Personalsituation sichert die Schule für die Jahrgänge 5 bis 7 eine verlässliche Schulzeit von 7:45 Uhr bis 13:00 Uhr zu.

Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Pünktlichkeit ist eine der Voraussetzungen für sein Gelingen. Sollte die Lehrerin oder der Lehrer zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht bei der Lerngruppe sein, informiert ein Schüler die Schulleitung oder das Sekretariat.

Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich im Laufe des Schultags (d.h. in der Regel bis 13:00 Uhr) über Abweichungen vom regulären Stundenplan zu informieren. Dazu dienen die digitalen Vertretungspläne im Lehrerzimmer, im Eingangsbereich des C-Hauses und in der Cafeteria. Die Pläne können auch auf der Homepage der Schule oder über entsprechende Apps eingesehen werden.

Die Klassen teilen in Absprache mit der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter folgende Ämter ein: Klassenbuchführung, Tafeldienst und Klassenordnungsdienst. Der Klassenordnungsdienst ist außer für die Sauberkeit im Raum auch für sinnvolles Lüften, Heizen und Beleuchten zuständig. Klassen und Tutorengruppen wählen ihre Sprecher und deren Stellvertreter.

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I führen ein Mitteilungsheft, in dem die Lehrerinnen und Lehrer und die Erziehungsberechtigten sich gegenseitig über wichtige Dinge des schulischen Lebens, das Leistungs- und das Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler informieren.

I.3 Entschuldigung bei Fehltagen

Für Fehlzeiten und Fehltage muss spätestens am dritten Tag nach der Rückkehr in die Schule eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. Telefonische Abmeldungen oder Abmeldungen per Mail ersetzen die schriftliche Entschuldigung nicht. Entschuldigungen werden in das Mitteilungsheft eingetragen oder von der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter gesammelt und unabhängig vom Klassenbuch aufbewahrt. Oberstufenschüler führen ein Heft, in dem sie ihre Entschuldigungen eintragen und vorhandene Atteste einkleben. Sie legen ihre Entschuldigung den betroffenen Fachlehrern zur Unterschrift vor. Fachlehrerinnen und Fachlehrer der Oberstufe informieren die zuständige Tutorin oder den zuständigen Tutor über häufiges Fehlen von Schülerinnen und Schülern rechtzeitig.

Die Liebigschule bittet darum, voraussichtliche Fehlzeiten von mehr als drei Tagen dem Sekretariat telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.

Fehlt ein Schüler der Oberstufe bei einer Klausur, so kann er durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung seine Erkrankung dokumentieren. Die durch Krankheit versäumte Klausur kann dann nicht mit der Note „0 Punkte“ bewertet werden. Ob die versäumte Klausur nachgeholt oder durch einen anderen Leistungsnachweis ersetzt wird, entscheidet die unterrichtende Lehrkraft im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Arzt- und andere Termine sind möglichst außerhalb der Schulzeit zu vereinbaren.

Wenn ein Schüler wegen einer Schulveranstaltung (Chor, Orchester, Sportveranstaltung, Exkursion usw.) fehlt, werden dadurch versäumte Unterrichtsstunden nicht als Fehlzeiten gezählt. Die für die Abwesenheit verantwortliche Lehrkraft informiert über die Teilnahme an solchen Veranstaltungen durch einen Aushang im Lehrerzimmer. Aus besonderen Gründen können Schülerinnen und Schüler vom Unterricht beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss von den Eltern oder von den volljährigen Schülerinnen oder Schülern schriftlich beantragt werden. Für die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern bis zu zwei Tagen ist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer zuständig, sonst der Schulleiter. Auch über Beurlaubungen vor oder nach den Ferien entscheidet der Schulleiter.

II Aufenthalt in der Schule

II.1 Aufenthalt auf dem Schulgelände und in den Unterrichtsräumen

Auf dem Schulgelände dürfen sich während der Unterrichtszeit nur Schülerinnen und Schüler unserer Schule, ihre Eltern, sowie Lehrerinnen und Lehrer und Schulpersonal aufhalten.

Eine der Schule angemessene Kleidung ist erwünscht.

Essen und Kaugummikauen ist im Unterricht in der Regel untersagt. Trinken ist gestattet, wenn dabei der Unterrichtsverlauf nicht gestört wird.

Gegenstände wie Waffen, Spielzeugwaffen, Messer, Sprays aller Art, Laserpointer usw. gehören in Schülerhand nicht in die Schule. Sie werden einbehalten und nur an die Erziehungsberechtigten zurück­gegeben. Waffen werden der Polizei (AGGAS) übergeben.

Das Befahren des Pausenhofes mit Fahrzeugen aller Art ist grundsätzlich verboten. Das gilt auch für Kick- und Skateboards.

Während des Aufenthaltes von Schülerinnen und Schüler in den Fachräumen der naturwissenschaftlichen Fächer führt eine Lehrkraft die Aufsicht.

Die Durchgänge zwischen Haus C und den Häusern A und B dürfen außer von Lehrerinnen und Lehrern nur von einzelnen dazu berechtigten Schülerinnen und Schülern oder in Begleitung von Lehrern benutzt werden.

Alkohol und andere Drogen sind auf dem Schulgelände verboten. Wer Drogen mit in die Schule bringt, muss mit Ordnungsmaßnahmen rechnen. Zum Thema „Rauchen“ stellt das Hessische Schulgesetz fest: „Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht gestattet.“ Dieser Satz gilt für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und alle anderen Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten. Im Übrigen untersagt das Jugendschutzgesetz generell das Rauchen von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.

II.2 Smartphone-Regelung

„Multimediageräte führen auf unterschiedliche Weise zu Beeinträchtigungen des Schullebens.“ Daher gelten für ihre Nutzung die folgenden Bestimmungen :

  1. Die Verwendung von Handys, Smartphones und anderen Multimediageräten ist in den Unterrichtsräumen generell untersagt.
  2. Auf Anweisung einer Lehrkraft können sie entgegen Abs. 1 für unterrichtsbezogene Zwecke genutzt werden.
  3. In allen 5-Minuten-Pausen gilt ein generelles Smartphone-Nutzungsverbot.
  4. In den großen Pausen sowie allen weiteren unterrichtsfreien Zeiten dürfen Multimediageräte nur nach Maßgabe der vorhergestellten und der folgenden Vorschriften genutzt werden:
    1. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 8 dürfen die Multimediageräte während der Kernschulzeit von 7.45 bis 13.00 Uhr nicht nutzen, außer auf Anweisung der Lehrkraft zu unterrichtsbezogenen Zwecken.
    2. Musikhören ist nur mit Kopfhörer gestattet (für die Klassen 5 – 8 ab 13 Uhr), Signaltöne usw. sind auf stumm zu stellen.
  5. Das Fotografieren und Filmen auf dem Schulgelände ist nur zu Unterrichtszwecken oder mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft erlaubt. Dabei sind in jedem Fall die rechtlichen Bestimmungen zu beachten.
  6. Bei Verstößen gegen diese Regelungen werden die elektronischen Geräte bis zum Ende des individuellen Schultages eingezogen und im Sekretariat hinterlegt. In besonderen Fällen werden elektronische Geräte nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Dies trifft insbesondere zu bei mindestens dreimaligem Verstoß, Täuschungsversuchen bei Klausuren/Prüfungen oder unerlaubtem Fotografieren und allen weiteren Verstößen, die den Klassen- oder Schulfrieden erheblich stören.
  7. Gegenüber jedem einzelnen Schüler oder jeder einzelnen Schülerin kann zudem ein Verbot zur Nutzung von Multimediageräten angeordnet werden, wenn ein grobes Fehlverhalten vorliegt. Ein solches liegt insbesondere vor bei Drohungen, Beleidigungen oder Hetze gegen andere bis hin zu Mobbing durch das Smartphone oder andere elektronische Geräte im schulischen Kontext. Das gilt auch, wenn dies außerhalb der Schulzeit vorfällt und schulische Auswirkungen hat. Weiterhin ist es gegeben bei absichtlicher und erheblicher Verletzung von Abs. 1 oder 5 sowie bei weiteren Vorfällen mit starker Auswirkung auf den Klassen- oder Schulfrieden.

II.3 Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände, Schäden

Jeder ist für den Zustand des Schulgebäudes und des Schulgeländes mit verantwortlich. Die Klassen sorgen für die Sauberkeit in ihren Klassenräumen. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sind für die Sauberkeit in den Räumen mitverantwortlich, die sie für ihre Kurse nutzen.

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis Einführungsphase übernehmen im Schuljahr wochenweise den Ordnungsdienst (Schulhof, Cafeteria usw.).

Absichtliches oder unachtsames Wegwerfen von Müll auf den Schulhof, sowie in Unterrichts- und Aufenthaltsräumen widerspricht dem erwünschten Verhalten innerhalb der Schulgemeinde und ist ein Verstoß gegen die Schulordnung.

Nach der letzten Unterrichtsstunde werden in der Regel die Stühle auf die Tische gestellt. Schülerinnen und Schüler achten mit darauf, dass die Fenster geschlossen sind, das Licht ausgeschaltet und die Heizung sinnvoll eingestellt ist. Beschädigungen müssen sofort im Sekretariat gemeldet werden. Dort werden sie in ein Schadensbuch eingetragen.

Die Einrichtungen der Schule, die Lehr- und Lernmittel sind sorgsam zu behandeln. Bücher sind einzu­binden. Beschädigte oder verlorene Lehr- und Lernmittel oder sonstige Einrichtungen der Schule müssen gleichwertig ersetzt werden. Sofern der Verursacher eines Schadens festgestellt werden kann, sind er oder seine Erziehungsberechtigten für die Regelung von Schäden verantwortlich.

II.4 Pausen, Verlassen des Schulgeländes in Freistunden und Pausen

In den großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler ihre Unterrichtsräume. Lehrerinnen und Lehrer ver­schließen die Räume, achten dabei auf Fenster, Heizung, Licht und den Zustand der Räume und schicken ihre Gruppen auf den Weg zur Pause. Sie führen gemäß dem Aufsichtsplan aktiv die Aufsicht auf den Höfen und in den Gebäuden. In den Pausen können sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Pausenhof, in den Hallen des Pausensports, in den Aufenthaltsräumen und im Erdgeschoss der Häuser A, B und C aufhalten. Spiele, die ein erhöhtes Verletzungsrisiko bergen, sind nicht gestattet. Ballspiele sind nur mit weichen Bällen erlaubt. Das Werfen von Schneebällen ist verboten.

In den Pausen am Vormittag ist das Verlassen des Schulgeländes für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I verboten. Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 dürfen das Schulgelände nicht vor dem regulären Unterrichtsschluss verlassen, auch nicht in Freistunden und in der Mittagspause. Die Aufsichtspflicht der Schule erlischt bei eigenmächtigem Verlassen des Schulgeländes.

III Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen

Bei Konfliktfällen sollten die Betroffenen das Gespräch mit dem Vertrauenslehrer oder der Schulseelsorge suchen.

Bei Störungen des Unterrichts und bei Verstößen gegen die Schulordnung können die folgenden Maßnahmen angeordnet werden:

  • das Verfassen eines Protokolls zum Vorfall,
  • ein Gespräch mit Klassenlehrerin oder Klassenlehrer, Tutorin oder Tutor, Verbindungslehrerin oder Verbindungslehrer oder der Schulleitung,
  • die Anordnung von Arbeiten, die der Klassengemeinschaft oder der Schulgemeinde zugute kommen,
  • ein mündlicher oder schriftlicher Tadel, verbunden mit einer Mitteilung an die Erziehungsberechtigten und einem Vermerk in der Schülerakte.

Wiederholte Verstöße gegen die Schulordnung werden im Zeugnis vermerkt.

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler den Schulbetrieb sehr stört, die Sicherheit anderer Personen gefährdet oder Sachschäden verursacht, sind Ordnungsmaßnahmen angebracht, wie sie im Hessischen Schulgesetz enthalten sind, z.B.

  • der Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Schultages,
  • der Ausschluss von Klassenveranstaltungen und Fahrten,
  • der Wechsel in eine andere Klasse,
  • die Androhung der Überweisung in eine andere Schule der gleichen Schulform bzw. die Androhung eines Schulverweises,
  • die Überweisung in eine andere Schule der gleichen Schulform bzw. der Schulverweis.

Schülerinnen und Schüler, die mutwillig Schäden oder unnötige Reinigungsarbeiten verursachen, müssen für die entstehenden Kosten aufkommen.

IV Allgemeines

Gäste unserer Schule melden sich im Sekretariat (Haus C, zweites Stockwerk) an. Die Schule ist während der Schulzeit kein Treffpunkt für Schülerinnen und Schüler anderer Schulen. Schulfremde Personen, die von Lehrerinnen, Lehrern oder anderen Vertretern der Schule zum Verlassen des Schulgeländes aufgefordert werden, müssen dies unverzüglich tun.

Bei einem Feueralarm verlassen Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude so, wie es der Alarmplan im Klassenzimmer zeigt. Die Beschädigung und die missbräuchliche Benutzung der Feuermelder ist eine ernste Störung der Sicherheit in der Schule und wird bestraft.

Das Verhalten in anderen Krisenfällen wird mit den Lehrerinnen und Lehrern zu Beginn jedes Schuljahres besprochen. Verantwortlich ist das Krisenteam der Liebigschule.

Unfälle müssen sofort im Sekretariat gemeldet werden.

Die Benutzerordnung der Mediathek sowie Fachordnungen in Werk- und Fachräumen sind Teil dieser Schulordnung.

Die Veröffentlichung oder Verbreitung schulinterner Informationen und Daten – insbesondere im Internet – bedarf der Absprache mit der Schulleitung.


Diese Schulordnung gilt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung. Die Schulkonferenz der Liebigschule Gießen hat diese Schulordnung am 12.3.2015 beraten und beschlossen. Die Änderung zur Smartphone-Regelung gilt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung am 30.11.2017.

Sie erging mit Beschluss der Schulkonferenz vom 14.11.2017 sowie durch Zustimmung der Gesamtkonferenz vom 13.09.2017, des Schulelternbeirates vom 26.09.2017 und des Schülerrates vom 25.10.2017.